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Hersteller |
AURA - DENTAL
GmbH
Am Hahn 23
97717 Aura a.d.
Saale |
Anwendungsbereich |
wieder
verwendbare zahnärztliche Handinstrumente
Ausnahmen:
Ø
Aluminiumlegierungen, die an ihrer leuchtend farbigen Beschichtung auf
den Metallteilen erkennbar sind
þ
Aluminiumhaltige Instrumente können von alkalischen Reinigungsmitteln
und Lösungen mit einem PH-Wert > 7 beschädigt werden.
Ø
Instrumente mit verchromten Teilen wie z.B. Mundspiegel,
Amalgampistolen, Metallspitzen für Amalgampistolen, Mundspiegelgriff
þ
nicht geeignet für Thermodesinfektion und Ultraschallbad – auf geeignete
Desinfektionsmittel achten |
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1 |
Warn– und
Sicherheitshinweise
|
Ø
Eine mangelhafte Pflege und Aufbereitung, eine unsachgemäße Handhabung,
eine Zweckentfremdung und Veränderungen am Instrument können seine
Gebrauchsfähigkeit erheblich beeinträchtigen, Schäden herbeiführen und
Grund für ernsthafte Verletzungen von Patient und Anwender sein.
Ø
Wiederverwendbare Instrumente werden nicht steril geliefert. Sie müssen
daher vor der ersten Anwendung gereinigt und sterilisiert werden.
Ø
Bei
der Reinigung von langen, engen Kanülen, von Sacklöchern und Gelenken
(Scharnieren), Rasten, Sperren, Schlössern ist besondere Aufmerksamkeit
erforderlich – sie erfordern ggf. gesonderte Reinigungsmaßnahmen.
Ø
Zum
Umgang mit kontaminierten Instrumenten gehören Handschuhe und
Augenschutz.
Ø
Hinweise und Gebrauchsanleitung der Hersteller der benutzten Geräte und
Mittel unbedingt beachten (z.B. Konzentrationen, Einwirkzeiten, Zyklen
etc.) |
2 |
Wiederaufbereitung und Lebensdauer von Instrumenten |
Ø
Die
Häufigkeit der Wiederaufbereitung hat nur geringe Auswirkungen auf diese
Instrumente.
Ø
Die
Lebensdauer der Instrumente wird normalerweise vom Verschleiß und
etwaigen Beschädigungen im Gebrauch begrenzt. |
3 |
Maßnahmen am Ort
des Gebrauchs
Aufbewahrung und
Transport |
Ø
Jedes Instrument ist vor Gebrauch einer Sichtprüfung und
Funktionskontrolle zu unterziehen bzw. – wenn zerlegt – wieder
zusammenzusetzen. Prüfkriterien sind Beschädigungen wie Risse, Löcher,
Kratzer, Verbiegungen, Schwergängigkeit von Gelenken, stumpfe und
schartige Schneidkanten, nicht mehr einwandfrei funktionierende Sperren,
Rasten, Schlösser etc.
Ø
empfindliche und feine Instrumente vor Beschädigungen schützen
Ø
sofort nach der Benutzung Rückstände an Blut, Gewebe und Arzneimitteln
von den Instrumenten mit dafür geeigneten Methoden entfernen
Ø
Instrumente sollten grundsätzlich trocken, staubfrei und nicht in der
Nähe von Chemikalien gelagert werden. Ein Transport kann auch in
feuchtem Zustand erfolgen – keinesfalls aber in NaCl–Lösungen (Gefahr
von Korrosion durch Lochfraß und Spannungsrisse).
Ø
Die
Wiederaufbereitung sollte baldmöglichst nach der Verwendung des
Instruments erfolgen, da angetrocknete Verschmutzungen die Reinigung
erschweren. Kontaminierte und feuchte Instrumente sind anfälliger für
Rost und Korrosion.
Ø
Instrumentensiebe und Waschtrays nicht überfüllen |
4 |
Reinigungsvorbereitung |
Ø
Bei
einer verzögerten, späteren Wiederaufbereitung müssen Instrumente vor
Bestückung des Waschautomaten manuell vorgereinigt werden (siehe nächste
Ziffer 5).
Ø
Ein
Zerlegen von Instrumenten ist nur dort erforderlich, wo dies von der
Gebrauchsinformation für das jeweilige Instrument gefordert wird.
Ø
Gelenkinstrumente (z.B. Zangen, Scheren etc.) stets in geöffnetem
Zustand aufbereiten |
5 |
Reinigung -
manuell |
Ø
nur
vom jeweiligen Hersteller für die Verwendung an Dentalinstrumenten
zugelassene Reinigungslösung ohne proteinfixierende Wirkung verwenden –
vorgeschriebene Konzentration und Wirkdauer beachten
Ø
verschmutzte Oberflächen unter fließendem Wasser abspülen
Ø
Reinigungsmittel mit Bürste auf alle Oberflächen auftragen –
Gelenkinstrumente in beiden Positionen (offen – geschlossen)
Ø
Auftrag von Reinigungslösung bei Kanülen und Sacklöchern mit dafür
geeigneten Bürsten
Ø
Instrument anschließend ausreichend lange unter fließendem Wasser
abspülen – dabei muß das Wasser auch die Kanülen durchfließen und
Sacklöcher wiederholt gefüllt und geleert werden |
6 |
Reinigung im
Automaten |
Ø
nur
vom jeweiligen Hersteller zur Verwendung für Dentalinstrumente
zugelassene Wasch- oder kombinierte Wasch– und Desinfektionsgeräte
verwenden
Ø
nur
vom jeweiligen Hersteller sowohl für die Verwendung an
Dentalinstrumenten wie im benutzten Reinigungsgerät bestimmte
Reinigungsmittel verwenden
Ø
Gebrauchsanweisung der Geräte– und Chemikalienhersteller beachten
Ø
Instrumente immer mit geöffnetem Gelenk und so einlegen, dass
Flüssigkeit aus Kanülen und Sacklöchern abfließen kann |
7 |
Inspektion nach
der Reinigung |
Ø
Sichtprüfung aller Instrumente auf verbliebene Verschmutzungen –
Reinigungszyklus ggf. wiederholen
Ø
dabei Kanülen, Hohlräume, Sacklöcher und Gelenke besonders beachten,
ggf. auch gesonderter Reinigung unterziehen |
8 |
Desinfektion |
Ø
ph - neutrale oder alkalische Reinigungsmittel verwenden
Ø
Desinfektionslösungen in Übereinstimmung mit den Herstellerangaben
(Etikett) verwenden
Ø
Bei
der automatischen Reinigung kann abschließend eine Thermodesinfektion
erfolgen (Herstellerangaben für den Thermodesinfektor beachten)
Ø
Für
die Schluss-Spülung nur voll entsalztes Wasser verwenden (VE-Wasser) |
8 |
Trocknung |
Wenn die
Trocknung Teil des Reinigungs-/Desinfektionszyklus ist, sollten 93 °C
nicht überschritten werden |
9 |
Instandhaltung
Wartung |
Ø
hochwertiges Silikonspray oder Chirurgie-Schmieröl auf die Gelenke
auftragen |
10 |
Kontrolle
Funktionsprüfung |
Ø
Instrumente auf Risse und Beschädigungen überprüfen, stumpfe oder
beschädigte Instrumente aussortieren
Ø
Funktionsfähigkeit kontrollieren
Ø
Gelenkinstrumente auf Leichtgängigkeit überprüfen (zu großes Spiel
vermeiden)
Ø
Sperrmechanismen (z.B. Sperr-Rad, Raste) auf Funktion überprüfen
Ø
Alle Instrumente:
Sichtprüfung auf
Risse, Löcher, Beschädigung der Oberflächen und Arbeitsenden sowie
Verschleiß durchführen , Schneidekanten gleichmäßig, scharf und frei von
Scharten
Ø
Instrumente als Bestandteil komplexerer Systeme:
Funktionskontrolle im Systemzusammenhang (ggf. Zusammenbau – Schnitt–
und Anschluss-Stellen) |
11 |
Verpackung zu
Sterilisation |
Ø
Einzelinstrument:
genormte
Verpackungsmaterialien verwenden (Beutel so groß, dass die Versiegelung
nicht unter Spannung steht)
Ø
bei Sets
Instrumente in
dafür vorgesehene Trays einsortieren oder auf Allzweck -
Sterilisationstrays legen (Schneiden und Spitzen geschützt einordnen)
Ø
Trays mit einem für diese geeigneten Verfahren verpacken |
12 |
Sterilisation |
Ø
im
Autoklaven oder Heißluftsterilisator nach Vorgaben der Hersteller
Ø
Angaben der Gerätehersteller unbedingt beachten
Ø
Bei
der gleichzeitigen Sterilisation mehrerer, auch verschiedener
Instrumente auf die Maximalbeladung des Sterilisators und etwaige
Hinweise zu Unverträglichkeiten beachten – siehe Gebrauchsanweisung des
Geräteherstellers |
13 |
Lagerung |
Ø
Instrumente zur Vermeidung von Kondensationsbildung trocken, staubfrei
und nicht in der Nähe von Chemikalien lagern
Ø
Instrumente zur Vermeidung erneuter Kontamination bis zur
Wiederverwendung in den für die Sterilisation benutzten Verpackungen
lagern
Ø
Behälter und Verpackungen vor dem Öffnen abtrocknen lassen, um erneute
Kontamination mit Feuchtigkeit zu vermeiden |
Vorstehende Hinweise zur
Wiederaufbereitung im Instrumentenmanagement wurden vom Hersteller für die
Aufbereitung eines Medizinprodukts zu dessen Wiederverwendung als GEEIGNET
validiert. Der Verantwortliche für die Wiederaufbereitung muss entscheiden und
gewährleisten, ob und dass die tatsächlich durchgeführte Aufbereitung mit der
dabei verwendeten Ausstattung, den Materialien und Mitarbeitern bei der
Aufbereitung die gewünschten Ergebnisse zu erzielen geeignet ist. Dafür sind in
der Regel die Validierung und Routineüberwachungen des Aufbereitungsverfahrens
erforderlich. Auch jede Abweichung von den vorstehenden Hinweisen und
Anweisungen sollten vom Verantwortlichen für die Aufbereitung sorgfältig auf
ihre Wirksamkeit und mögliche nachteilige Folgen bewertet werden
Vorstehende Hinweise
sind keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften von AURA-DENTAL GmbH
Handinstrumenten, sie sollen lediglich den sicheren Umgang mit ihnen
unterstützen. Sie gelten auch nur insoweit, als nicht in spezifischen
Gebrauchsanweisungen für einzelne Instrumente und Instrumentenarten gesonderte
anders vorgeschrieben wird. Die Haftung des Herstellers beschränkt sich auf die
gesetzlich geforderte.
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